Kosten & Formen der Abrechnung
Dies ist eine reine Privatpraxis und eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen kann nicht geleistet werden. Es gibt Ausnahmen im Rahmen den Kostenerstattungsverfahrens.

Abrechnung über private Versicherungen und Berufsgenossenschaften :
Durch meinen Status als staatlich approbierte Psychotherapeutin ist eine Abrechnung für eine Psychotherapie von einer Störung mit Krankheitswert über private Krankenkassen sowie über die verschiedenen Berufsgenossenschaften in der Regel möglich.
Abgerechnet wird nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen und der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlungen für die meisten Privaten Kostenträger und Beihilfestellen gelten, nicht aber für alle. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil der von mir in Rechnung gestellten Leistungen von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Bitte klären Sie dies vor Anfang der Therapie mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle ab.

SelbstzahlerInnen:
Psychotherapie für SelbstzahlerInnen
Die Kosten für eine Therapiesitzung (50 Minuten) betragen, wie auch für PrivatpatientInnen, 153 €.
Paartherapie & Coaching
Beratende Leistungen wie Coaching, Paar- oder Familientherapie, unterliegen nicht der GOP und werden von den Kassen nicht erstattet.
Als Kosten hierfür berechne ich 225 € für 80 Minuten (bei fortgeführter Paartherapie bzw. Coaching 172€ für 50 Minuten).
Familien- oder Systemaufstellungen
Aufstellungen sind je nach Anliegen und Auftrag sehr unterschiedlich aufwändig.
Die Aufstellung mit einem Familienbrett (Online oder Präsenz) oder in Präsenz mit Bodenankern werden 153€ pro Sitzung (50 Minuten) in Rechnung gestellt.
Für aufwendigere Aufstellungen im Rahmen von Organisationen oder Familienaufstellungen mit Personen als Stellvertretern erstelle ich ein Angebot mit Kostenvoranschlag nach Klärung des Auftrags.

Ausfallhonorar:
Da eine Neuvergabe des vereinbarten Termins in der Regel nur mit genügend Vorlauf möglich ist berechne ich bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden vor der Therapiesitzung) ein Ausfallhonorar in der Höhe des Sitzungshonorars.
